Definition und Bestandteile von Grundbesitz
Grundbesitz umfasst Eigentum an unbebauten Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen – unabhängig davon, ob diese selbst errichtet, gekauft oder durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden. Der Begriff erstreckt sich auf eine Vielzahl von Immobilienarten, darunter:
- Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung)
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen
- Eigentumswohnungen (inkl. Zweit- und Freizeitwohnungen)
- Sonstige Gebäude, wie Wochenendhäuser oder gemischte Wohn- und Geschäftsgebäude
- Unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftliche Nutzung)
Im Kontext der Vermögensbewertung wird häufig der Verkehrs- oder Marktwert herangezogen. Dieser gibt den geschätzten Verkaufspreis unter Berücksichtigung von beispielsweise Lage, Zustand und Investitionen an. Als Bewertungsgrundlage dient hierbei der Bodenrichtwert und spielt eine entscheidende Rolle. Ebenfalls relevant sind die Restschulden aus Immobilienkrediten, die für den Erwerb oder die Instandhaltung aufgenommen wurden.
Mehr zum Bodenrichtwert gibt es im Artikel: Bodenrichtwert richtig analysieren.
Wirtschaftliche Bedeutung des Grundbesitzes
In der Volkswirtschaftslehre zählt Grundeigentum zum Produktionsfaktor Boden. Es ermöglicht Einnahmen in Form von Mieten, Pachten oder Leasinggebühren. Abhängig von der Nutzung lassen sich Immobilien in drei Hauptkategorien einteilen:
- Wohnimmobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Wohnungen)
- Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude, Lagerhallen)
- Unbebaute Liegenschaften (z. B. Ackerland, Waldflächen)
Neben Privatpersonen zählen auch der Staat und Unternehmen zu den großen Eigentümern. Der Staat nutzt sein Grundeigentum teils für öffentliche Zwecke, wie den Bau von Straßen, Parks und Verwaltungsgebäuden.
Für den Erwerb von Grundbesitz sind verschiedene Steuerarten relevant, darunter die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer. Letztere fällt beim Kauf von Immobilien an und variiert je nach Bundesland. Wie die Grundsteuer in Bayern ab 2025 berechnet wird erfahren Sie im Artikel: Die Grundsteuer in Bayern ab 2025: Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bayern?
Rechtsfragen und Infrastruktur
Grundbesitz unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Regelungen. Gemäß § 68 BewG (Bewertungsgesetz) umfasst das Grundvermögen unter anderem Gebäude, Grundstücke und Rechte wie das Wohnungseigentum. Nicht dazu zählen Bodenschätze oder Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erschließung von Grundstücken. Die Verkehrsanbindung wird in der Regel durch staatliche Wegerechte gewährleistet, die den Zugang zu Straßen und anderen Infrastrukturen ermöglichen.
Fazit
Grundbesitz ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des individuellen Vermögens, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Egal, ob als Kapitalanlage, Wohnraum oder Produktionsmittel – der Besitz von Immobilien bietet vielfältige Chancen, ist jedoch auch mit rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen verbunden.
Eine durchdachte Planung und umfassende Beratung sind essenziell, um den vollen Nutzen aus dem Grundbesitz zu ziehen.